Jahresabschluss
Das im Jahresabschluss ermittelte Ergebnis bzw. der Gewinn stellt i.d.R. die Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt dar, nach der sich die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer berechnet.
Ein weiterer Adressat ist die Bank. Für sie ist der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument für Kreditentscheidungen.
Leistungen im Einzelnen
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses, ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellung von Steuerbilanz und Handelsbilanz
- Erläuterungsbericht nach Muster der Bundessteuerberaterkammer (entspricht den Anforderungen des § 18 KWG)
- Erstellung eines Anhangs
- Hilfe bei der Erstellung des Lageberichts
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Erstellung eines Zwischenabschlusses
- Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen