Jahresabschluss

Das im Jahresabschluss ermittelte Ergebnis bzw. der Gewinn stellt i.d.R. die Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt dar, nach der sich die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer berechnet.

Ein weiterer Adressat ist die Bank. Für sie ist der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument für Kreditentscheidungen.

Leistungen im Einzelnen

  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses, ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung von Steuerbilanz und Handelsbilanz
  • Erläuterungsbericht nach Muster der Bundessteuerberaterkammer (entspricht den Anforderungen des § 18 KWG)
  • Erstellung eines Anhangs
  • Hilfe bei der Erstellung des Lageberichts
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz
  • Erstellung eines Zwischenabschlusses
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen